Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Internetplattform www.ivom-service.de der opTEAMa IT GmbH
§ 1 Leistungen der opTEAMa IT GmbH
(1) Die opTEAMa IT GmbH (nachfolgend opTEAMa) betreibt unter der Internetadresse www.ivom-service.de (nachfolgend „Kommunikationsplattform“) eine Plattform für Apotheken und Arztpraxen. Über die Kommunikationsplattform können Arztpraxen die Apotheken (nachfolgend gemeinsam „Nutzer“) über die von ihnen benötigen Injektionsarzneimittel informieren und die Bestellung dieser Medikamente vormerken. Die Bestellung von Injektionsarzneimitteln über die Kommunikationsplattform ist nicht möglich, da hierfür die Vorlage des Original-Rezeptes bei der Apotheke erforderlich ist.
Die Abgabe der Injektionsarzneimittel erfolgt ausschließlich unter Beachtung der kassenärztlichen und apothekenrechtlichen Bedingungen bzw. Verordnungen und Gesetze.
(2) Darüber hinaus bietet opTEAMa ein Online-Archiv für Apotheken für die über die Kommunikationsplattform abgewickelten Planungsprozesse.
(3) Die opTEAMa bietet eine Support-Hotline für Fragen zur Nutzung der Kommunikationsplattform.
§ 2 Geltungsbereich
(1) Die Nutzung der Kommunikationsplattform erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Nutzungsbedingungen.
(2) Abweichungen von diesen Nutzungsbedingungen sind nur wirksam, wenn die opTEAMa diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
§ 3 Zulassung und Registrierung zur Kommunikationsplattform
(1) Apotheken schließen mit der opTEAMa einen gesonderten Vertrag über die Nutzung der Kommunikationsplattform. Nach Abschluss des Vertrages übersendet die opTEAMa der Apotheke Zugangsdaten an die von ihr angegebene E-Mail-Adresse. Mit diesen Zugangsdaten kann sich die Apotheke auf der Kommunikationsplattform anmelden.
(2) Arztpraxen erhalten Zugang zu der Kommunikationsplattform über Apotheken. Hierzu wird die Apotheke die Arztpraxis über die Möglichkeit der Nutzung der Kommunikationsplattform informieren und die Zustimmung der Arztpraxis für die Registrierung einholen. Anschließend wird die Apotheke die Arztpraxis auf der Kommunikationsplattform registrieren. Die Registrierung erfolgt, indem die Apotheke in ihrem eigenen Account ein Nutzerkonto für die Arztpraxis anlegt. Sobald das Nutzerkonto angelegt ist, erhält die Arztpraxis per E-Mail die Information über die erfolgte Registrierung. Über einen Link in der Registrierungs-E-Mail kann das Nutzerkonto der Arztpraxis (sogenannter Hauptaccount) aktiviert werden. Die Apotheke wird über die Aktivierung informiert, sodass künftige Planungsprozesse über die Kommunikationsplattform abgewickelt werden können. Die Arztpraxis ist berechtigt, in ihrem Hauptaccount mehrere Nutzerkonten für die eigenen Mitarbeiter anzulegen. Diese erhalten dann einen gesonderten Zugang zur Kommunikationsplattform. Nach der Aktivierung hat ausschließlich die Arztpraxis auf ihren Hauptaccount bzw. der jeweilige Mitarbeiter auf sein Nutzerkonto Zugang.
(3) Die Zulassung zu der Kommunikationsplattform erfolgt individualisiert durch die in den vorstehenden § 3.1 und § 3.2 genannten Registrierungsprozesse. Die Nutzung darf nur durch den jeweils berechtigten Nutzer erfolgen. Der Nutzer ist verpflichtet, Benutzernamen und Kennwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Nutzer die opTEAMa hierüber unverzüglich informieren. Sobald die opTEAMa Kenntnis von der unberechtigten Nutzung erlangt, ist sie berechtigt, den Zugang zu sperren.
(4) Sowohl die Apotheke als auch die Arztpraxis sind verpflichtet, die Nutzerkonten von ausgeschiedenen Mitarbeitern zur Verhinderung eines möglichen Missbrauchs zu löschen. Sie können hierfür die entsprechende Funktion in ihrem Nutzerkonto verwenden.
§ 4 Eingabemaske und Vorbestellung
Nach erfolgter Registrierung und Aktivierung des Accounts bzw. der Nutzerkonten der einzelnen Mitarbeiter können Arztpraxen durch ihre freigeschalteten Mitarbeiter Bestellvorgänge für Injektionsarzneimittel über die Kommunikationsplattform vorbereiten. Hierzu füllt der Nutzer die vorgegebene Eingabemaske aus und klickt anschließend auf den Button „vormerken“. Die eingegebenen Daten werden nachfolgend an die von der Arztpraxis angegebene Apotheke übermittelt. Die Nachricht erhält den Status „übermittelt“. Diese Statusmeldung stellt keine Annahmeerklärung der Apotheke dar, sondern soll die Arztpraxis nur darüber informieren, dass ihre Anfrage bei der Apotheke eingegangen ist. Die Abgabe der Injektionsarzneimittel erfolgt ausschließlich unter Beachtung der kassenärztlichen und apothekenrechtlichen Bedingungen bzw. Verordnungen und Gesetze.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise und Konditionen ergeben sich aus dem mit der Apotheke abgeschlossenen Vertag über die Nutzung der Kommunikationsplattform.
(2) Für Arztpraxen ist die Nutzung der Kommunikationsplattform kostenfrei.
§ 6 Bedingungen für Nutzer
(1) Die Zulassung für Apotheken wird allein durch die opTEAMa bestimmt. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Die Zulassung für Arztpraxen erfolgt über bereits registrierte Apotheken.
(2) Der Nutzer verpflichtet sich, dass die von ihm eingestellten Angebote und Informationen nicht im Widerspruch zu diesen Nutzungsbedingungen oder dem geltenden Recht stehen.
§ 7 Haftung
(1) Die opTEAMa haftet nur auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in Fällen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, wie z.B. die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für die Übernahme einer Garantie, bleiben unberührt.
(3) Soweit unsere Haftung der opTEAMa ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der opTEAMa.
§ 8 Vertragsdauer, Sperrung, Kündigung
(1) Für die Apotheken ergibt sich die Vertragsdauer aus dem jeweils gesondert abgeschlossenen Nutzungsvertrag.
(2) Arztpraxen bzw. deren Mitarbeiter können ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit ihren Zugang zu der Kommunikationsplattform kündigen. Sie können hierfür eine E-Mail an „kuendigung@ivom-service.de“ schreiben.
(3) Verstößt der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen ist die opTEAMa berechtigt, die Nutzung der Kommunikationsplattform durch den Nutzer zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Verfügbarkeit der Plattform
Die opTEAMa führt regelmäßige Servicearbeiten an der Infrastruktur durch. Die Wartungsarbeiten dienen der Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit und Sicherheit der Systeme.
Es existieren folgende Wartungsfenster:
• Täglich von 19:00 – 06:00
• Samstag und Sonntag von 06:00 – 19:00
• Bei sicherheitskritischen Vorfällen kann eine Wartung auch unmittelbar nach Vorankündigung und außerhalb der genannten Zeiten erfolgen.
Die opTEAMa ergreift alle zumutbaren Maßnahmen zur Minimierung von Betriebsunterbrechungen während der Wartungsfenster.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der opTEAMa und dem Nutzer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der opTEAMa in Bad Salzuflen. Die opTEAMa ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.